Elektriker bei der DGUV V3 Prüfung an einer Schaltanlage

DGUV V3 Haftung für Geschäftsführer

Welche persönlichen Konsequenzen fehlende Prüfnachweise haben — und wie Sie sich absichern

Ratgeber · Haftung & Recht
Juni 2026 7 Min. Lesezeit BetrSichV · ArbSchG · Strafrecht Peter Müller · Geschäftsführer, ETM

Die DGUV V3 Prüfung wird oft als lästige Pflicht wahrgenommen — bis etwas passiert. Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Die Verantwortung für unterlassene Prüfungen endet nicht an der Betriebstür. Sie kann persönlich, zivilrechtlich und strafrechtlich wirken. Dieser Artikel erklärt, was das konkret bedeutet und wie Sie sich rechtssicher aufstellen.

Dieser Artikel gibt einen praxisorientierten Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkretem Haftungsverdacht oder laufenden Verfahren wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeits- oder Strafrecht.

Wer trägt die Verantwortung — und warum delegieren nicht reicht

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer. Das klingt abstrakt, ist aber eindeutig: Gemeint ist die natürliche Person, die die Betriebsleitung innehat — also in der Regel der Geschäftsführer oder, bei Personengesellschaften, der geschäftsführende Gesellschafter. Größe und Rechtsform des Unternehmens spielen keine Rolle.

Viele Betriebe versuchen, die Pflicht durch interne Delegation zu lösen: Ein Instandhaltungsleiter, ein Sicherheitsbeauftragter oder eine benannte Elektrofachkraft wird mit der Prüforganisation betraut. Das ist zulässig — aber nur teilweise wirksam. Die Delegation entlastet von der operativen Durchführung, nicht von der Organisationsverantwortung.

Die Durchführung der Prüfung kann delegiert werden. Die Pflicht sicherzustellen, dass Prüfungen stattfinden, dokumentiert werden und Mängel behoben werden, verbleibt beim Unternehmer — unabhängig davon, was intern geregelt ist.

Was das bedeutet: Wenn der beauftragte Mitarbeiter Fristen übersieht, Protokolle nicht archiviert oder Mängel nicht meldet, und daraus ein Schaden entsteht, fragt die Staatsanwaltschaft zuerst: Hat der Geschäftsführer ein funktionierendes Kontrollsystem eingerichtet? Lautet die Antwort nein, liegt Organisationsverschulden vor.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

Die Prüfpflicht ergibt sich nicht aus einer einzelnen Norm, sondern aus einem mehrstufigen Regelwerk. Jede Ebene hat eigene Konsequenzen bei Verstößen:

§ 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen ist eine dieser Maßnahmen. Wer keine Gefährdungsbeurteilung durchführt oder dokumentiert, verstößt bereits hier.

§ 14 BetrSichV

Prüfpflicht Arbeitsmittel

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Betreiber, elektrische Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Intervalle werden durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt — nicht durch die Bequemlichkeit des Betreibers.

DGUV Vorschrift 3

Berufsgenossenschaftliche Prüfpflicht

Als autonomes Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften ist die DGUV V3 für alle Mitgliedsbetriebe rechtlich bindend — nicht nur eine Empfehlung. Sie konkretisiert die Prüfintervalle und die Qualifikationsanforderungen an die prüfende Person.

§ 25 BetrSichV

Bußgeldtatbestand

Verstöße gegen die Prüfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden. Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften kontrollieren die Einhaltung — auch ohne konkreten Anlass durch stichprobenartige Betriebsprüfungen.

Strafrechtliche Konsequenzen: Wenn Fahrlässigkeit persönlich wird

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist unangenehm, aber beherrschbar. Das Strafrecht ist es nicht. Genau hier liegt das Risiko, das die meisten Geschäftsführer unterschätzen.

Kommt es infolge eines elektrischen Defekts zu einem Personenschaden — einem Elektrounfall am Arbeitsplatz, einem Brand mit Verletzten — prüft die Staatsanwaltschaft systematisch, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Fehlen Prüfprotokolle, lassen sich überschrittene Fristen nachweisen oder fehlt eine Gefährdungsbeurteilung, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung schnell eröffnet.

§ 229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung

Strafbar, wenn ein Mitarbeiter oder Dritter durch den elektrischen Defekt verletzt wird und nachgewiesen wird, dass die gebotene Sorgfalt — hier: die Prüfpflicht — verletzt wurde. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Nicht durch Betriebshaftpflicht abgedeckt
§ 222 StGB

Fahrlässige Tötung

Der schwerwiegendste Fall: Tod durch elektrischen Unfall bei nachweislich unterlassener Prüfpflicht. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Vorstrafen dieser Art sind öffentlich und wirken sich auf Geschäftsführertätigkeit und Zuverlässigkeit aus.

Persönliche Haftung, kein Regress auf Betrieb

Strafrechtliche Verfahren nach §§ 222, 229 StGB richten sich gegen natürliche Personen — nicht gegen die GmbH. Weder Betriebshaftpflicht noch D&O-Versicherung decken vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ab. Das Risiko trägt der Geschäftsführer persönlich.

Zivilrechtliche Haftung: Wenn der Versicherer nicht zahlt

Parallel zum Strafrecht läuft die zivilrechtliche Dimension. Hier sind zwei Szenarien besonders relevant für Betriebsinhaber:

1

Versicherung verweigert die Leistung

Betriebshaftpflicht- und Sachversicherungen enthalten regelmäßig Klauseln, die Leistungen ausschließen, wenn gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflichten nicht eingehalten wurden. Nach einem Brand oder einem Maschinenausfall prüft der Versicherer die Dokumentationslage. Fehlen Prüfprotokolle, gilt die Obliegenheitsverletzung als bewiesen — der Schaden bleibt beim Betrieb.

2

Berufsgenossenschaft nimmt Regress

Erleidet ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall durch einen elektrischen Defekt, übernimmt zunächst die Berufsgenossenschaft die Kosten — Behandlung, Rehabilitation, Rente. Anschließend kann die BG nach § 110 SGB VII Regress beim Unternehmer nehmen, wenn der Unfall auf einem groben Verschulden beruht. Das schließt unterlassene Prüfungen ausdrücklich ein.

3

Geschädigter klagt direkt

Verletzte Mitarbeiter oder Dritte können Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. In Fällen, in denen das Unternehmen nicht zahlen kann oder will, richtet sich die Klage gegen den Geschäftsführer persönlich — mit dem Privatvermögen als Haftungsmasse.

Privatvermögen als Haftungsmasse

Wie rechtssichere Absicherung in der Praxis aussieht

Die gute Nachricht: Wer die Prüfpflicht ernst nimmt und sie sauber dokumentiert, ist in nahezu allen Szenarien auf der sicheren Seite. Es geht nicht darum, perfekte Anlagen zu betreiben — sondern nachzuweisen, dass man die zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

Lückenlose Prüfprotokolle

Jede Prüfung muss mit Datum, Prüfperson, Messwerten und Ergebnis dokumentiert sein. Im Schadensfall ist das Protokoll der erste Beleg, den Staatsanwaltschaft und Versicherer anfordern. Protokolle ohne Messwerte oder mit unklarer Zuordnung sind wertlos.

Fristenüberwachung mit System

Prüffristen dürfen nicht vom Gedächtnis einzelner Mitarbeiter abhängen. Ein revisionssicheres Fristensystem — ob digital oder als dokumentierter Prüfplan — belegt, dass die Prüforganisation strukturell verankert ist. Das ist der Nachweis, der Organisationsverschulden ausschließt.

Qualifizierte Prüfperson beauftragen

Die DGUV V3 Prüfung darf nur von einer nach TRBS 1203 befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Wird jemand ohne diese Qualifikation beauftragt, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt — rechtlich wie nicht existent. Der Nachweis der Qualifikation gehört in die Prüfakte.

Mängel dokumentieren und beheben

Ein gefundener Mangel, der dokumentiert aber nicht behoben wird, ist gefährlicher als gar kein Protokoll. Er belegt, dass der Betreiber wusste — und trotzdem nicht handelte. Das ist der Übergang von Fahrlässigkeit zu bewusstem Pflichtverstoß und verschlechtert die Haftungssituation erheblich.

Im Schadensfall dreht sich die Beweislast um: Nicht der Geschädigte muss beweisen, dass nicht geprüft wurde — der Betreiber muss beweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist. Wer keine Protokolle hat, hat keinen Beweis.

Für Betriebe, die den Prüfaufwand nicht intern abbilden können oder wollen, ist die Beauftragung eines externen Elektrofachbetriebs die sicherste Lösung. Der externe Dienstleister bringt Qualifikation, Messgeräte und Protokollierung mit — und entlastet den Betrieb vollständig von der operativen Prüfdurchführung. Die Kosten einer DGUV V3 Prüfung sind dabei in jedem Fall geringer als die möglichen Folgekosten einer unterlassenen Prüfung.

Zusammenfassung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Organisationsverantwortung für DGUV V3 Prüfungen liegt beim Geschäftsführer — Delegation entlastet nicht vollständig.
  • Bei Personenschäden durch elektrische Defekte droht strafrechtliche Verfolgung nach §§ 222, 229 StGB — persönlich, nicht betrieblich.
  • Versicherer können bei fehlenden Prüfnachweisen die Leistung verweigern oder kürzen.
  • Die Berufsgenossenschaft kann nach § 110 SGB VII Regress nehmen, wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen.
  • Schutz durch Dokumentation: lückenlose Protokolle, revisionssichere Fristenverfolgung, qualifizierte Prüfperson.
  • Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Betreiber — wer keine Protokolle hat, hat keine Verteidigung.

Häufige Fragen

Die Organisationsverantwortung liegt beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. Er muss dafür sorgen, dass Prüfungen stattfinden, dokumentiert werden und Mängel behoben werden. Die Prüfung selbst kann an eine befähigte Person delegiert werden — die Verantwortung für die Organisation verbleibt jedoch immer beim Arbeitgeber, auch wenn er selbst keine Elektrofachkraft ist.
Kommt es infolge eines elektrischen Defekts zu einem Personenschaden und kann nachgewiesen werden, dass Prüffristen bewusst überschritten wurden, können Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte nach §§ 222 und 229 StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafe liegt im mittleren bis schweren Bereich und ist nicht betrieblich versicherbar.
Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Schaden nicht auf einen Einzelfehler, sondern auf mangelhafte betriebliche Strukturen zurückzuführen ist — etwa fehlende Prüfprozesse, keine Fristenverfolgung oder unzureichende Dokumentation. Im Schadensfall müssen Betreiber nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden. Gelingt das nicht, haften Geschäftsführer persönlich.
Nein, nicht zuverlässig. Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Klauseln, die Leistungen ausschließen oder kürzen, wenn gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflichten nicht eingehalten wurden. Im Schadensfall prüfen Versicherer die Dokumentationslage — fehlen Prüfnachweise, kann die Regulierung verweigert oder der Betrieb in Regress genommen werden.

Haftungsrisiko eliminieren

Wir übernehmen Prüfung, Protokollierung und Fristenverfolgung — damit Sie im Ernstfall lückenlose Nachweise haben.

Jetzt Prüftermin anfragen

Weitere Themen: DGUV V3 Prüffristen, DGUV V3 Prüfung Kosten, DGUV V3 in Produktionsbetrieben.