Gewerbliche Ladeinfrastruktur nach DGUV V3 prüfen
Wer eine Wallbox oder Ladestation gewerblich betreibt, ist Betreiber einer ortsfesten elektrischen Anlage — und damit prüfpflichtig nach DGUV Vorschrift 3.
Viele Betriebe wissen das noch nicht. Wer es weiß und trotzdem nicht prüft, haftet im Schadensfall persönlich.
Wer ist prüfpflichtig — und warum der Standort nicht entscheidet
Entscheidend für die Prüfpflicht nach DGUV V3 ist nicht, wo die Wallbox steht — sondern wie sie genutzt wird.
Prüfpflichtig — gewerbliche Nutzung
- Wallbox auf dem Firmenparkplatz für Mitarbeiter
- Ladestation für den betrieblichen Fuhrpark
- Ladeinfrastruktur für Kunden oder Besucher
- Wallbox in Tiefgaragen von Gewerbeobjekten
- Ladestation auf abgeschlossenem Betriebsgelände
- Ladepunkte in Hotels, Gastronomie, Veranstaltungsorten
Nicht nach DGUV V3 — rein private Nutzung
- Private Wallbox im Eigenheim ohne betrieblichen Bezug
- Keine gesetzliche DGUV V3-Pflicht — aber Hersteller und Versicherer empfehlen regelmäßige Prüfung
- Bei gemischter Nutzung (z. B. Homeoffice mit Dienstfahrzeug) im Einzelfall zu klären
Die drei Prüfpflichten im Überblick
Für gewerbliche AC-Ladeinfrastruktur bis 22 kW gelten drei voneinander unabhängige Prüfpflichten — mit unterschiedlichen Normen und Intervallen.
Erstprüfung vor Inbetriebnahme
Jede neu installierte Wallbox muss vor der ersten Nutzung einer Erstprüfung unterzogen werden. Sie bestätigt, dass die Anlage normgerecht errichtet wurde.
- DIN VDE 0100-600 (Niederspannungsanlage)
- DIN VDE 0100-722 (Ladeeinrichtungen)
- DIN EN IEC 61851-1 / VDE 0122-1 (Funktionsprüfung)
- Pflicht: vor erster Nutzung — keine Ausnahme
Wiederkehrende Prüfung im Betrieb
Im laufenden Betrieb ist die Wallbox regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Ladestationen gelten als Anlagen besonderer Art mit kürzeren Prüfintervallen.
- DIN VDE 0105-100/A1 (Wiederholungsprüfung)
- DIN EN IEC 61851-1 / VDE 0122-1 (Funktionsprüfung)
- Intervall: jährlich — empfohlen von Fachverbänden und Herstellern
- Gefährdungsbeurteilung legt Frist fest (TRBS 1201)
Ladekabelprüfung
Das Ladekabel ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel und unterliegt einer gesonderten Prüfpflicht — mit eigenem Prüfadapter für den Typ-2-Stecker.
- DIN EN 50678 / VDE 0701 (nach Instandsetzung)
- DIN EN 50699 / VDE 0702 (Wiederholungsprüfung)
- Prüfadapter für Typ-2-Ladestecker erforderlich
- Intervall: nach Gefährdungsbeurteilung
Was bei der Prüfung gemessen und geprüft wird
Die Wallbox-Prüfung nach DGUV V3 umfasst mehr als eine einfache Isolationsmessung — sie erfordert spezialisiertes Equipment und Kenntnis der fahrzeugspezifischen Kommunikationsprotokolle.
Elektrische Messungen
- Sichtprüfung: Gehäuse, Befestigung, Kabel, Stecker, Kennzeichnung
- Schutzleiterwiderstand (Durchgangsmessung)
- Isolationswiderstand (kurze Abschaltung erforderlich)
- Fehlerstromschutzeinrichtung Typ A (AC-seitig)
- Spannungs- und Symmetriemessung am Anschluss
- Überprüfung der vorgelagerten Schutzeinrichtungen
Funktionsprüfung mit CP-Simulation
- Fahrzeugsimulation über CP-Adapter (Control Pilot nach IEC 61851-1)
- Prüfung des Ladevorgangs-Kommunikationsprotokolls
- Funktionsprüfung der internen DC-Fehlerstromüberwachung (iDC-CPD nach IEC 62752)
- Verifizierung der korrekten Abschaltreaktion bei simuliertem Fehler
- Prüfung der Verriegelungsfunktion (PP-Leiter)
Wir setzen das Benning EV 3-2 ein — ein Prüfgerät mit integrierter CP-Simulation nach IEC 61851-1. Damit prüfen wir die interne DC-Fehlerstromschutzfunktion Ihrer Wallbox funktional und normkonform — ohne Produktionsunterbrechung.
Warum Wallbox-Prüfung spezielles Equipment erfordert
Ein Standard-Installationsprüfgerät reicht für die vollständige Wallbox-Prüfung nicht aus. Der entscheidende Unterschied liegt in der internen DC-Fehlerstromschutzfunktion.
Integrierter DC-Fehlerstromschutz (iDC-CPD)
AC-Wallboxen bis 22 kW verfügen nach IEC 62752 über eine integrierte DC-Fehlerstromüberwachung — kurz iDC-CPD (integrated DC Protection Device). Sie erkennt bereits ab 6 mA Gleichstromfehler und unterbricht den Ladevorgang. Dadurch ist kein externer Typ-B-FI-Schalter erforderlich — ein Typ-A-FI genügt vor der Wallbox.
Diese Schutzfunktion sitzt in der internen Steuerelektronik der Wallbox und kann nur über das CP-Kommunikationsprotokoll funktional geprüft werden — nicht mit einem externen DC-Stromeinspeisegerät.
CP-Simulation mit Benning EV 3-2
Das Benning EV 3-2 simuliert über den CP-Adapter einen vollständigen Ladevorgang nach IEC 61851-1. Es kommuniziert mit der Steuereinheit der Wallbox, löst den Ladevorgang aus und kann dabei gezielt Fehlerzustände einleiten, um das Abschaltverhalten der iDC-CPD-Funktion zu verifizieren.
Das Ergebnis: eine vollständige, normkonforme Funktionsprüfung der gesamten Schutzarchitektur — ohne physische Einspeisung von DC-Fehlerströmen und ohne Abschaltung der Anlage für die Funktionsprüfung.
Das Prüfprotokoll — Ihr rechtssicherer Nachweis
Das Prüfprotokoll ist der eigentliche Wert der Prüfung. Es belegt im Schadensfall, dass Sie Ihrer Betreiberpflicht nachgekommen sind.
Prüfprotokoll nach VDE 0105-100 / VDE 0100-600
- Vollständige Anlagenbeschreibung mit Fabrikat, Typ und Seriennummer
- Alle Messwerte mit Grenzwerten und Bewertung (bestanden / nicht bestanden)
- Ergebnis der CP-Funktionsprüfung und iDC-CPD-Verifikation
- Ergebnis der Ladekabelprüfung (sofern beauftragt)
- Festgestellte Mängel mit Dringlichkeitseinstufung
- Angaben zur Prüfperson nach TRBS 1203
- Prüfdatum und empfohlener nächster Prüftermin
Ein Termin — vollständige Dokumentation
Die Wallbox-Prüfung lässt sich nahtlos in eine bestehende DGUV V3 Prüfung Ihres Betriebs integrieren. Wir prüfen ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Betriebsmittel und Ihre Ladeinfrastruktur in einem Termin — ein Protokollpaket, eine Anfahrt, keine doppelten Termine.
- Keine zusätzliche Anfahrt erforderlich
- Ein vollständiges Protokollpaket für alle Prüfobjekte
- Fristenverfolgung für alle Prüfpflichten aus einer Hand
Gerichtsfest & revisionssicher — anerkannter Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Regulierungsbehörde. Schützt Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung als Betreiber.
Was bei fehlender Prüfung droht
Ladestationen sind durch dauerhaft hohe elektrische Belastung und häufige Steckvorgänge stärker beansprucht als Standard-Betriebsmittel. Fehlt der Prüfnachweis im Schadensfall, können die Folgen erheblich sein.
Persönliche Haftung
Überschrittene Prüffristen begründen Organisationsverschulden. Im Schadensfall haften Betreiber und Geschäftsführer persönlich — auch mit dem Privatvermögen.
Versicherungsausfall
Betriebshaftpflicht- und Sachversicherer können die Leistung verweigern oder kürzen, wenn Prüfnachweise fehlen. Das gilt auch bei elektrisch verursachten Bränden.
Betriebsuntersagung
Die zuständige Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladestation ohne gültigen Prüfnachweis untersagen — zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt.
Wer darf Wallboxen prüfen?
Befähigte Elektrofachkraft nach TRBS 1203 — mit Wallbox-Kenntnis
Die Prüfung von Wallboxen und Ladestationen darf ausschließlich von einer nach TRBS 1203 befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Zusätzlich muss die prüfende Person die einschlägigen Normen für Ladeinfrastruktur kennen — DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 und IEC 62752 — und über ein Prüfgerät mit CP-Simulation verfügen.
Ein Prüfer ohne CP-fähiges Messgerät kann die Wallbox nicht vollständig prüfen — das Protokoll wäre unvollständig und im Schadensfall wertlos.
Jetzt Wallbox-Prüfung anfragen
Kurze Angabe zu Anzahl und Typ Ihrer Ladestationen genügt — wir integrieren die Wallbox-Prüfung auf Wunsch in Ihren nächsten DGUV V3 Prüftermin.
Jetzt kostenlos anfragenHäufige Fragen zur Wallbox-Prüfung nach DGUV V3
Ja — wenn die Wallbox gewerblich genutzt wird. Jede Ladestation, die im betrieblichen Kontext betrieben wird, gilt als ortsfeste elektrische Anlage nach DGUV Vorschrift 3. Entscheidend ist nicht der Standort, sondern die Nutzung: Auch eine Wallbox auf einem abgeschlossenen Firmenparkplatz, die nur von Mitarbeitern genutzt wird, fällt unter die Prüfpflicht.
Ladestationen gelten gemäß DIN VDE als Anlagen besonderer Art. In der Praxis hat sich die jährliche Wiederholungsprüfung als Standard etabliert. Die genaue Frist wird durch die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers festgelegt — mangels spezifisch vorgegebener Prüffristen gilt nach TRBS 1201 mindestens eine jährliche Prüfung.
Die Erstprüfung findet vor der ersten Inbetriebnahme statt und prüft, ob die Anlage normgerecht errichtet wurde — nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0100-722. Die Wiederholungsprüfung findet im laufenden Betrieb statt und prüft den sicheren Betriebszustand — nach DIN VDE 0105-100/A1. Beide Prüfungen erfordern ein vollständiges, rechtssicheres Protokoll.
Für die normgerechte Prüfung einer AC-Wallbox wird ein Prüfgerät mit CP-Simulation nach IEC 61851-1 benötigt. Nur damit lässt sich die interne DC-Fehlerstromschutzfunktion (iDC-CPD) der Wallbox funktional prüfen. Wir setzen das Benning EV 3-2 ein — ein Prüfgerät, das speziell für die Prüfung von AC-Ladeinfrastruktur entwickelt wurde.
Weitere Leistungen: Ortsfeste Anlagen, Geräteprüfung, Prüffristen.