Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Vorschrift 3 sowie die technischen Normen VDE 0100 und VDE 0113. Wie oft geprüft werden muss, hängt von der Art des Betriebsmittels, der Nutzungsintensität und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab. Die folgende Übersicht gibt Ihnen eine praxisnahe Orientierung.
| Betriebsmittel / Anlage | Prüffrist | Norm / Grundlage |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte - Büro & Verwaltung | bis 24 Monate | DGUV V3 |
| Ortsveränderliche Geräte - Produktion & Werkstatt | 6 - 12 Monate | DGUV V3 |
| Verlängerungsleitungen & Kabeltrommeln | 12 Monate | DGUV V3 |
| Schweißgeräte | 12 Monate | DGUV V3 |
| Ortsfeste elektrische Anlagen & Verteilungen | bis 48 Monate | DGUV V3 |
| Maschinen & Schaltschränke | 12 - 48 Monate | VDE 0113 |
| Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate | DGUV V3 |
Die genannten Fristen sind Richtwerte auf Basis der geltenden Normen. Die tatsächliche Prüffrist für Ihren Betrieb wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt – und kann je nach Einsatzumgebung kürzer ausfallen.
Warum sind die Prüffristen nicht fest vorgeschrieben?
Die DGUV Vorschrift 3 gibt keine starren Prüfintervalle vor – sie verpflichtet Arbeitgeber stattdessen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese bewertet, wie intensiv ein Betriebsmittel genutzt wird, unter welchen Bedingungen es eingesetzt wird und wie hoch das Risiko eines Defekts ist.
Ein Bürodrucker in einer Verwaltung wird weniger beansprucht als eine Bohrmaschine auf einer Baustelle. Entsprechend unterscheiden sich die empfohlenen Prüfintervalle. Faustregel: Je rauer die Einsatzbedingungen, desto kürzer der Prüfzyklus.
Wenn noch keine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb vorliegt, empfehlen wir Ihnen, die in der Tabelle genannten Maximalfristen als Orientierung zu nutzen – und beim nächsten Prüftermin gemeinsam mit uns die passenden Intervalle für Ihren Betrieb festzulegen.
Prüffrist abgelaufen – was bedeutet das für Sie?
Wer die Prüffristen nicht einhält, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Im Einzelnen drohen folgende Konsequenzen:
Bußgeld nach § 25 BetrSichV: Verstöße gegen die Prüfpflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Verlust des Versicherungsschutzes: Viele Betriebs- und Feuerversicherungen knüpfen ihre Leistungspflicht an den Nachweis regelmäßiger Prüfungen. Fehlt das Prüfprotokoll, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern oder kürzen.
Persönliche Haftung: Als Arbeitgeber haften Sie im Schadensfall persönlich – auch mit Ihrem Privatvermögen – wenn nachgewiesen wird, dass Prüfpflichten vernachlässigt wurden.
Stilllegung durch die Berufsgenossenschaft: Bei einer BG-Kontrolle ohne aktuelle Prüfprotokolle können Betriebsmittel oder Anlagen sofort stillgelegt werden.
Das Prüfprotokoll – Ihr rechtssicherer Nachweis
Nach jeder Prüfung erhalten Sie von uns ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Messwerten, Prüfergebnissen und – falls vorhanden – Mängelangaben. Dieses Dokument ist Ihr rechtssicherer Nachweis gegenüber:
Das Protokoll wird revisionssicher erstellt und ist sofort nach der Prüfung verfügbar. Prüfplaketten an den geprüften Betriebsmitteln geben Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit schnellen Überblick über den aktuellen Prüfstatus.
Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Betrieb zu welchem Zeitpunkt geprüft werden müssen. Kostenlos, unverbindlich und direkt für die Region Heilbronn.