Prüffristen im Überblick

Wer elektrische Geräte, Anlagen oder Maschinen im Betrieb einsetzt, muss diese regelmäßig prüfen lassen — das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Wie oft, hängt davon ab, was geprüft wird und unter welchen Bedingungen es läuft.

Betriebsmittel / Anlage Prüffrist Norm / Grundlage
Ortsveränderliche Geräte — Büro & Verwaltung bis 24 Monate DGUV V3
Ortsveränderliche Geräte — Produktion & Werkstatt 6 – 12 Monate DGUV V3
Verlängerungsleitungen & Kabeltrommeln 12 Monate DGUV V3
Schweißgeräte 12 Monate DGUV V3
Ortsfeste elektrische Anlagen & Verteilungen bis 48 Monate DGUV V3
Maschinen & Schaltschränke 12 – 48 Monate VDE 0113
Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen 3 Monate DGUV V3
Die genannten Fristen sind Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt — und kann je nach Einsatzumgebung kürzer ausfallen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Feste Prüfintervalle gibt es nicht — die DGUV V3 verlangt eine betriebsindividuelle Gefährdungsbeurteilung, die entscheidet, wie oft geprüft werden muss.

Büro & Verwaltung

Ein Bürodrucker in einer Verwaltung wird deutlich weniger beansprucht als ein Werkzeug auf einer Baustelle — entsprechend länger sind die empfohlenen Prüfintervalle.

Produktion & Baustelle

Je rauer die Einsatzbedingungen, desto kürzer der Prüfzyklus. Wir helfen Ihnen, die richtigen Intervalle für Ihren Betrieb normkonform festzulegen.

Liegt noch keine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb vor? Nutzen Sie die Maximalfristen aus der Tabelle als Orientierung — und legen Sie beim nächsten Prüftermin gemeinsam mit uns die passenden Intervalle fest.

Was passiert bei überschrittenen Prüffristen?

Wer die Prüffristen nicht einhält, riskiert mehr als nur ein Bußgeld:

Bußgeld bis 30.000 €

Verstöße gegen die Prüfpflicht können nach § 25 BetrSichV mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Verlust des Versicherungsschutzes

Viele Betriebs- und Feuerversicherungen knüpfen ihre Leistungspflicht an den Nachweis regelmäßiger Prüfungen. Fehlt das Protokoll, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern.

Persönliche Haftung

Als Arbeitgeber haften Sie im Schadensfall persönlich — auch mit Ihrem Privatvermögen — wenn nachgewiesen wird, dass Prüfpflichten vernachlässigt wurden.

Stilllegung durch die BG

Bei einer BG-Kontrolle ohne aktuelle Prüfprotokolle können Betriebsmittel oder Anlagen sofort stillgelegt werden.

Das Prüfprotokoll — Ihr rechtssicherer Nachweis

Nach jeder Prüfung erhalten Sie von uns ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Messwerten, Prüfergebnissen und Mängelangaben — sofort nach der Prüfung verfügbar.

Anerkannt gegenüber

  • Ihrer Berufsgenossenschaft bei Kontrollen
  • Ihrer Versicherung im Schadensfall
  • Behörden und Arbeitsschutzbehörden
  • Staatsanwaltschaft bei arbeitsrechtlichen Verfahren

Prüfplaketten an den geprüften Betriebsmitteln geben Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit schnellen Überblick über den aktuellen Prüfstatus.

Revisionssicher & gerichtsfest — das Protokoll schützt Sie als Arbeitgeber im Schadensfall vor persönlicher Haftung.

Prüffrist abgelaufen oder unsicher, ob Ihr Betrieb aktuell ist?

Sprechen Sie uns an — wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Betriebsmittel und Anlagen zu welchem Zeitpunkt geprüft werden müssen. Kostenlos, unverbindlich und direkt für die Region Heilbronn.

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Häufige Fragen zu Prüffristen

Ja, ohne Ausnahme. Die Prüfpflicht gilt für jeden Betrieb, der elektrische Betriebsmittel einsetzt — unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Auch ein Büro mit drei Mitarbeitern und einem Drucker unterliegt der Prüfpflicht.

Neugeräte gelten als werksseitig geprüft und müssen nicht sofort nach der Inbetriebnahme geprüft werden. Sie werden beim nächsten regulären Prüftermin in den Prüfzyklus aufgenommen und erhalten ab dann ein eigenes Prüfintervall.

Die Prüffristen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt — das obliegt dem Arbeitgeber in Abstimmung mit einer befähigten Elektrofachkraft. Wir unterstützen Sie dabei, sinnvolle und normkonforme Intervalle für Ihren Betrieb zu definieren.

Auch gemietete oder geliehene Betriebsmittel, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden, unterliegen Ihrer Prüfpflicht als Betreiber. Der Vermieter ist nicht automatisch verantwortlich.