Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3

Kurze Antwort: Alles mit Stecker.
Ob Bürodrucker, Bohrmaschine oder Verlängerungskabel — wenn es sich ohne Werkzeug umstecken lässt, gilt es als ortsveränderlich und muss regelmäßig geprüft werden.

Was gilt als ortsveränderliches Betriebsmittel — und bin ich betroffen?

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Kurz gesagt: Wenn es einen Stecker hat und in Ihrem Betrieb eingesetzt wird, gehört es geprüft.

So läuft die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ab

Normgerecht nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DIN VDE 0701-0702 — drei aufeinanderfolgende Schritte:

1

Sichtprüfung — der erste Blick zählt

Vor jeder Messung wird jedes Betriebsmittel visuell begutachtet:

  • Gehäuse auf Risse, Brüche oder Verformungen
  • Anschlussleitung auf Knicke, Scheuerstellen, freiliegende Adern
  • Sitz und Zustand von Stecker und Zugentlastung
  • Vollständigkeit aller Schutzabdeckungen und Sicherheitselemente
  • Sichtbare Verschmutzungen oder Korrosion
Viele Mängel ohne Messpunkt erkennbar und dokumentierbar
2

Elektrische Messung — die Zahlen, die zählen

Mit geeichten Prüfgeräten, je nach Geräteklasse und Schutzklasse:

  • Schutzleiterwiderstand bei Geräten der Schutzklasse I
  • Isolationswiderstand zwischen spannungsführenden Teilen und Gehäuse
  • Ableitstrom im Betriebszustand
  • Berührungsstrom an berührbaren leitfähigen Teilen
Alle Messwerte lückenlos im Prüfprotokoll dokumentiert
3

Funktionsprüfung — läuft alles wie vorgesehen?

Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter oder Überlastabschaltungen werden auf ihre Wirksamkeit getestet.

✓ Erst dann: Prüfplakette

Was erhalten Sie nach der Prüfung?

Prüfplakette

  • Prüfdatum gut sichtbar am Gerät
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung
  • Eindeutiges Prüfkennzeichen

Jederzeit auf einen Blick erkennbar, welche Geräte aktuell geprüft sind.

Prüfprotokoll

  • Geräteliste aller geprüften Betriebsmittel
  • Alle Messwerte mit Grenzwerten und Bewertung
  • Bewertung bestanden / nicht bestanden je Gerät
  • Mängelangaben mit konkreter Handlungsempfehlung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Elektrofachkraft

Gerichtsfest & revisionssicher — anerkannt bei Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Behörden. Schützt Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung.

Wer darf die Prüfung durchführen — und warum ist das entscheidend?

Befähigte Elektrofachkraft nach TRBS 1203

Prüfungen müssen von einer befähigten Elektrofachkraft nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Ein eingewiesener Mitarbeiter reicht nicht — das Protokoll wäre rechtlich wertlos.

Bei ETM prüfen ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte. Mit geeichter Messtechnik und aktueller Normenkenntnis — das ist bei uns Standard, nicht Ausnahme.

Von der Anfrage zum fertigen Protokoll — so einfach geht es

Anfrage stellen

Kurze Beschreibung — wie viele Geräte, welcher Bereich. Per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Angebot erhalten — innerhalb von 24 Stunden

Transparent und individuell auf Basis Ihrer Angaben. Keine versteckten Kosten, keine Pauschalen.

Termin vereinbaren

Nach Ihrem Betriebsablauf — auf Wunsch früh morgens, abends oder am Wochenende. Kein Betriebsausfall.

Prüfung vor Ort

Die Elektrofachkraft kommt direkt zu Ihnen, prüft alle Betriebsmittel normgerecht und kennzeichnet jedes Gerät mit einer Prüfplakette.

Protokoll erhalten — noch am Prüftag

Vollständiges, rechtssicheres Prüfprotokoll — gebrauchsfertig, sofort verwendbar.

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Teilen Sie uns kurz mit, welche Geräte in Ihrem Betrieb geprüft werden sollen — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten, transparenten Angebot. Kein Aufwand für Sie, kein Betriebsausfall.

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Häufige Fragen zur Geräteprüfung

Ja. Jedes Gerät, das dauerhaft am Arbeitsplatz betrieben wird — auch wenn es dem Mitarbeiter privat gehört — gilt als Betriebsmittel und unterliegt Ihrer Prüfpflicht als Arbeitgeber. Viele Betriebe regeln das über ein generelles Verbot privater Geräte am Arbeitsplatz.

Für kleine und mittlere Betriebe ist eine Prüfung aller Betriebsmittel an einem Tag in der Regel möglich. Bei größeren Mengen planen wir gemeinsam einen Zeitplan — aufgeteilt auf mehrere Termine oder Abteilungen, damit der Betriebsablauf nicht gestört wird.

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel beginnt bei 3,90 € pro Gerät. Der genaue Preis hängt von Geräteart, Anzahl und Aufwand ab. Wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot.

Das Prüfprotokoll selbst hat kein Ablaufdatum — es dokumentiert den Zustand des Geräts zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Gültigkeit endet mit dem Ablauf der festgelegten Prüffrist. Eine Übersicht der üblichen Prüffristen finden Sie auf unserer Prüffristen-Seite.