Viele Unternehmer sind unsicher, welche Geräte überhaupt unter die Prüfpflicht fallen. Die Antwort ist einfach: Als ortsveränderlich gilt jedes elektrische Gerät, das einen Stecker hat und sich ohne großen Aufwand von einem Ort zum anderen bewegen lässt. Das Gewicht spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist die Mobilität im Betrieb.
Wenn in Ihrem Betrieb eines oder mehrere der folgenden Geräte im Einsatz sind, sind Sie von der Prüfpflicht betroffen.
Was ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel?
Büro und Verwaltung: Computer, Monitore, Laptops und Ladegeräte, Drucker, Kopierer und Scanner, Kaffeemaschinen und Wasserkocher, Tischlampen und Schreibtischleuchten, Steckdosenleisten und Mehrfachstecker, Beamer und Präsentationstechnik.
Produktion, Werkstatt und Handwerk: Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen und Kreissägen, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln, Schweißgeräte und Lötkolben, Druckluftgeräte mit elektrischem Antrieb, Prüf- und Messgeräte, mobile Werkstattleuchten.
Gastronomie, Handel und Dienstleistung: Elektrische Küchengeräte und Haushaltsmaschinen, Kassen- und Zahlungssysteme, mobile Heizlüfter und Ventilatoren, Reinigungsgeräte und Staubsauger, Netzteile und Ladegeräte aller Art.
Kurz gesagt: Wenn es einen Stecker hat und in Ihrem Betrieb eingesetzt wird, gehört es geprüft.
Was passiert bei der Prüfung?
Die Prüfung erfolgt normgerecht nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DIN VDE 0701-0702. Sie gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Schritte:
Sichtprüfung – der erste Blick zählt
Bevor ein einziges Messgerät zum Einsatz kommt, wird jedes Betriebsmittel sorgfältig visuell begutachtet. Dabei prüft die Elektrofachkraft den Zustand des Gehäuses auf Risse, Brüche oder Verformungen, den Zustand der Anschlussleitung auf Knicke, Scheuerstellen oder freiliegende Adern, den Sitz und Zustand des Steckers und der Zugentlastung, die Vollständigkeit aller Schutzabdeckungen und Sicherheitselemente sowie sichtbare Verschmutzungen oder Korrosion, die die Sicherheit beeinflussen.
Viele Mängel lassen sich bereits in dieser Phase erkennen und dokumentieren – ohne einen einzigen Messpunkt.
Elektrische Messung – die Zahlen, die zählen
Im zweiten Schritt werden mit geeichten Prüfgeräten die sicherheitsrelevanten elektrischen Eigenschaften gemessen. Je nach Geräteklasse und Schutzklasse umfasst das den Schutzleiterwiderstand bei Geräten der Schutzklasse I, den Isolationswiderstand zwischen spannungsführenden Teilen und dem Gehäuse, den Ableitstrom im Betriebszustand sowie den Berührungsstrom an berührbaren leitfähigen Teilen. Alle Messwerte werden lückenlos im Prüfprotokoll dokumentiert – mit Grenzwerten, Ist-Werten und Bewertung.
Funktionsprüfung – läuft alles wie vorgesehen?
Im abschließenden Schritt wird geprüft, ob das Gerät bestimmungsgemäß funktioniert. Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter oder Überlastabschaltungen werden auf ihre Wirksamkeit getestet. Erst wenn alle drei Schritte ohne sicherheitsrelevante Mängel abgeschlossen sind, erhält das Gerät eine Prüfplakette.
Prüfplakette und Protokoll
Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält unmittelbar nach der Prüfung eine gut sichtbare Prüfplakette mit dem Prüfdatum, dem Datum der nächsten fälligen Prüfung sowie einem eindeutigen Prüfkennzeichen. So haben Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit auf einen Blick Überblick, welche Geräte aktuell geprüft sind.
Parallel dazu erhalten Sie das vollständige Prüfprotokoll – mit einer Geräteliste aller geprüften Betriebsmittel, sämtlichen Messwerten und Prüfergebnissen je Gerät, einer klaren Bewertung bestandener und nicht bestandener Prüfungen, Mängelangaben mit konkreter Handlungsempfehlung sowie Name und Qualifikation der prüfenden Elektrofachkraft.
Dieses Protokoll ist gerichtsfest und revisionssicher. Es wird von Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Behörden als rechtssicherer Nachweis anerkannt – und schützt Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung.
Was passiert bei Mängeln?
Nicht jedes Gerät besteht die Prüfung auf Anhieb. Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, wird das Gerät im Protokoll als „nicht bestanden" dokumentiert und erhält einen roten Aufkleber als deutlich sichtbare Kennzeichnung. Das Gerät darf bis zur Behebung des Mangels nicht weiter betrieben werden.
Wir geben Ihnen für jedes beanstandete Gerät eine klare Handlungsempfehlung: Reparatur durch einen Fachbetrieb, Austausch gegen ein Neugerät oder Aussonderung und fachgerechte Entsorgung. Nach erfolgter Reparatur kann das Gerät erneut geprüft und bei positivem Ergebnis wieder in Betrieb genommen werden. Diese Nachprüfung führen wir auf Wunsch ebenfalls durch.
Warum eine spezialisierte Elektrofachkraft?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eindeutig: Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Elektrofachkräften durchgeführt werden, die die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen – also Mitarbeiter, die lediglich eine kurze Einweisung erhalten haben – sind für diese Prüfungen nicht ausreichend qualifiziert.
Das ist kein bürokratisches Detail, sondern rechtlich entscheidend: Eine Prüfung durch nicht qualifiziertes Personal gilt als nicht durchgeführt. Im Schadensfall bringt ein solches Protokoll keinen Schutz – weder gegenüber der Berufsgenossenschaft noch gegenüber der Versicherung.
Bei ETM werden alle Prüfungen ausschließlich durch befähigte Elektrofachkräfte nach TRBS 1203 durchgeführt. Ihr Prüfprotokoll ist damit in jedem Fall rechtswirksam.
Ablauf der Zusammenarbeit
Anfrage stellen: Teilen Sie uns mit, wie viele Geräte geprüft werden sollen und in welchem Bereich sie eingesetzt werden – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.
Angebot erhalten: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes, individuelles Angebot auf Basis Ihrer Angaben. Keine versteckten Kosten, keine Pauschalen.
Termin vereinbaren: Wir vereinbaren einen Prüftermin nach Ihrem Betriebsablauf – auf Wunsch früh morgens, abends oder am Wochenende. Kein Betriebsausfall, keine Unterbrechung des Tagesgeschäfts.
Prüfung vor Ort: Die Elektrofachkraft kommt direkt zu Ihnen, prüft alle Betriebsmittel normgerecht und kennzeichnet jedes Gerät mit einer Prüfplakette.
Protokoll erhalten: Noch am Prüftag oder spätestens am Folgetag erhalten Sie das vollständige, rechtssichere Prüfprotokoll – gebrauchsfertig, sofort verwendbar.
Teilen Sie uns kurz mit, welche Geräte in Ihrem Betrieb geprüft werden sollen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten, transparenten Angebot. Kein Aufwand für Sie, kein Betriebsausfall.