Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach VDE 0100

Verteiler, Schaltschränke, Steckdosen — was fest installiert ist, muss regelmäßig geprüft werden.
Nicht geprüfte ortsfeste Anlagen sind eine der häufigsten Brandursachen in Betrieben.

Was gilt als ortsfeste elektrische Anlage?

Als ortsfest gelten alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die dauerhaft an einem festen Standort installiert sind und nicht ohne Werkzeug oder erheblichen Aufwand versetzt werden können — in der Regel fest verdrahtet oder über feste Anschlusspunkte mit dem Stromnetz verbunden.

Gebäude & Infrastruktur

  • Hauptverteilungen und Unterverteilungen
  • Sicherungskästen und Leitungsschutzschalter
  • Steckdosen, Schalter und Installationsgeräte
  • Beleuchtungsanlagen und Notbeleuchtung
  • Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen
  • Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter)

Produktion & Gewerbe

  • Schaltschränke und Steuerschränke
  • Fest installierte Stromanschlüsse für Maschinen
  • Busbar-Systeme und Kabeltrassen
  • Transformatoren und Frequenzumrichter
  • Notstromaggregate und USV-Anlagen

Welche Normen gelten für ortsfeste Anlagen?

Die Prüfung basiert auf zwei zentralen Regelwerken, die ineinandergreifen:

DIN VDE 0100

Regelt Errichtung, Betrieb und Prüfung von Niederspannungsanlagen bis 1.000 Volt — Anforderungen an Planung, Installation, Schutzmaßnahmen und die Prüfung nach Errichtung und im laufenden Betrieb.

DGUV Vorschrift 3

Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen — einschließlich ortsfester Installationen. Definiert Verantwortlichkeiten, Qualifikation und Dokumentationspflichten.

Wer seine ortsfesten Anlagen nicht regelmäßig nach VDE 0100 prüfen lässt, verletzt gleichzeitig die Anforderungen der DGUV V3.

Was umfasst die Prüfung ortsfester Anlagen?

Die Prüfung nach DIN VDE 0100 ist deutlich umfangreicher als die Prüfung einzelner Geräte — sie gliedert sich in drei Bereiche:

1

Besichtigung — Vollständigkeit und Zustand

Visuelle Begutachtung der gesamten Anlage:

  • Schutzmaßnahmen vorhanden und korrekt ausgeführt
  • Leitungen, Klemmen und Verbindungen ordnungsgemäß installiert
  • Beschriftungen, Kennzeichnungen und Schaltpläne aktuell
  • Schutzabdeckungen, Gehäuse und Schutzarten normgerecht
  • Brandschutzmaßnahmen wie Kabelabschottungen intakt
2

Erprobung — Funktion der Schutzeinrichtungen

Alle Schutzeinrichtungen werden auf ihre Funktion geprüft:

  • Fehlerstromschutzschalter: Auslösung und korrekte Abschaltzeiten
  • Leitungsschutzschalter: Auslösecharakteristik
  • Not-Aus-Systeme und Verriegelungen: Wirksamkeit
3

Elektrische Messungen — messtechnische Überprüfung

Alle sicherheitsrelevanten elektrischen Größen werden gemessen:

  • Durchgangswiderstand der Schutzleiter
  • Isolationswiderstand aller Stromkreise
  • Schleifenimpedanz zur Überprüfung der Abschaltsicherheit
  • Auslösezeiten der Fehlerstromschutzschalter
  • Spannungsqualität und Symmetrie im Drehstromsystem
Alle Messwerte mit Soll- und Istwerten im Protokoll dokumentiert

Ihr Prüfprotokoll nach VDE 0100 — was ist enthalten?

Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

  • Vollständige Anlagenbeschreibung mit Anlagenteilen und Stromkreisen
  • Alle Messwerte mit Grenzwerten und Bewertung
  • Übersicht aller geprüften Schutzeinrichtungen und deren Funktion
  • Festgestellte Mängel mit Dringlichkeitseinstufung und Handlungsempfehlung
  • Angaben zur prüfenden Elektrofachkraft nach TRBS 1203
  • Prüfdatum und Fälligkeit der nächsten Prüfung

Gerichtsfest & revisionssicher — anerkannter Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Behörden. Schützt Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Festgestellte Mängel werden im Protokoll nach Dringlichkeit eingestuft — mit konkreter Handlungsempfehlung zu jedem Mangel:

Sofortiger Handlungsbedarf

Akute Gefährdung — Anlage oder Anlagenteil darf bis zur Behebung nicht weiter betrieben werden.

Kurzfristiger Handlungsbedarf

Erhöhtes Risiko — Mangel muss zeitnah behoben werden.

Mittelfristiger Handlungsbedarf

Abweichung ohne unmittelbare Gefahr — Behebung im nächsten Wartungszyklus.

Wer darf ortsfeste Anlagen prüfen?

Befähigte Elektrofachkraft nach TRBS 1203

Ortsfeste Anlagen dürfen ausschließlich von einer befähigten Elektrofachkraft nach TRBS 1203 geprüft werden — mit geeichter Messtechnik und aktueller Normenkenntnis.

Bei ETM ist das der Standard, nicht die Ausnahme.

Jetzt Prüfung Ihrer ortsfesten Anlagen anfragen

Kurze Beschreibung Ihrer Anlage genügt — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot. Auf Wunsch kommen wir auch vorab zur Besichtigung.

Jetzt kostenlos anfragen

Häufige Fragen zur Prüfung ortsfester Anlagen

Ja. Jede neu errichtete oder wesentlich geänderte Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme einer Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 unterzogen werden. Diese Erstprüfung ist Pflicht — unabhängig davon, ob die Anlage von einem zertifizierten Elektrobetrieb errichtet wurde.

Die Erstprüfung findet vor der ersten Inbetriebnahme statt und prüft, ob die Anlage normgerecht errichtet wurde. Die Wiederholungsprüfung findet im laufenden Betrieb in regelmäßigen Abständen statt und prüft, ob die Anlage noch dem sicheren Betriebszustand entspricht. Beide Prüfungen erfordern ein vollständiges Protokoll.

Das hängt von der Größe und Komplexität der Anlage ab. Eine einfache Unterverteilung kann in einer bis zwei Stunden geprüft werden. Komplexe Hauptverteilungen oder große Schaltanlagen können einen halben bis ganzen Tag in Anspruch nehmen. Wir kalkulieren den Aufwand vorab transparent für Sie.

Die Kosten hängen von der Anlagengröße, der Anzahl der Stromkreise und dem Prüfaufwand ab. Wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot nach Besichtigung oder auf Basis Ihrer Anlagenunterlagen.